Erstprüfung vs. Wiederholungsprüfung: Normen und Protokoll

Ratgeber Aktualisiert am

Vor der ersten Inbetriebnahme steht die Erstprüfung, danach folgt in festen Abständen die Wiederholungsprüfung. Für elektrische Anlagen und für ortsveränderliche Geräte gelten dabei jeweils eigene Normen, zusammen also vier Regelwerke, die in der Praxis leicht durcheinandergeraten. Die Frage stellt sich Auszubildenden und Neueinsteigern in der Prüfpraxis ebenso wie Betreibern, die ein Angebot oder ein fremdes Protokoll einordnen müssen. Diese Seite ordnet Anlass, Norm und Prüfumfang je Prüfart, stellt die Unterschiede in Tabellen gegenüber und nennt zu jeder Kombination die passende Protokollvorlage.

Anlass und Zweck

Die Erstprüfung weist nach, dass eine neue oder geänderte Anlage sicher in Betrieb gehen kann. Sie findet statt, bevor der Betreiber die Anlage nutzt: nach einem Neubau, nach der Erweiterung um Stromkreise, nach dem Tausch einer Verteilung oder dem Anschluss einer Wallbox. Auch eine Instandsetzung zählt dazu, sobald sie in Schutzmaßnahmen eingreift. Gegenstand ist der neu errichtete oder geänderte Teil; die Bestandsanlage wird an den Schnittstellen einbezogen, etwa bei der Durchgängigkeit des Schutzleiters und der Schleifenimpedanz am Einspeisepunkt. Der Errichter prüft sein eigenes Werk und übergibt das Protokoll an den Betreiber. Ohne dieses Dokument fehlt der Nachweis, dass die Schutzmaßnahmen von Anfang an wirksam waren.

Die Wiederholungsprüfung hat einen anderen Zweck. Sie stellt fest, ob eine Anlage oder ein Gerät nach Jahren des Gebrauchs noch den sicheren Zustand hat, den die Erstprüfung bescheinigt hat. Verschleiß, Feuchte, mechanische Beschädigung, nachträgliche Eingriffe durch Laien und Alterung der Isolation sind die typischen Ursachen für Mängel, die dabei ans Licht kommen. Die Wiederholungsprüfung ist deshalb kein Nachbau der Erstprüfung, sondern eine Zustandsfeststellung im laufenden Betrieb, in Abständen, die der Betreiber festgelegt hat.

Die Pflicht dazu kommt aus dem Arbeitsschutz. § 5 der DGUV Vorschrift 3 verlangt vom Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass Mängel, mit denen zu rechnen ist, rechtzeitig auffallen. Die Betriebssicherheitsverordnung ergänzt das in § 14: Der Arbeitgeber legt Art, Umfang und Fristen der Prüfung auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest und lässt das Ergebnis aufzeichnen. Richtwerte für Fristen liefert die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3; eine Übersicht mit Rechner steht unter DGUV V3 Prüffristen.

Ein Sonderfall ist die Prüfung nach Instandsetzung bei Geräten. Wer einen Winkelschleifer repariert oder die Netzleitung einer Kaffeemaschine tauscht, prüft anschließend die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, bevor das Gerät zurückgeht. Diese Prüfung ist inhaltlich eine Erstprüfung im Kleinen, hat mit DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02 aber eine eigene Norm. Bei Anlagen fällt die Prüfung nach Instandsetzung unter die Erstprüfung des geänderten Teils.

Für den Betreiber heißt das: Ein Protokoll der Erstprüfung liegt einmal je Anlage oder Anlagenteil vor und wird nie ersetzt. Protokolle der Wiederholungsprüfung kommen in Serie hinzu, je Prüfzyklus eines. Beide Reihen gehören zusammen abgelegt, damit der Zustand über die Lebensdauer nachvollziehbar bleibt; wie lange, steht unter Prüfprotokolle aufbewahren.

Zuständige Normen für Anlagen und Geräte

Vier Normen teilen sich das Feld nach zwei Achsen: Anlage oder Gerät, erste oder wiederkehrende Prüfung.

PrüfobjektErstprüfung bzw. Prüfung nach InstandsetzungWiederholungsprüfung
Elektrische Anlage (ortsfest)DIN VDE 0100-600:2017-06DIN VDE 0105-100:2015-10 mit A1:2017-06
Ortsveränderliches GerätDIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02, nur nach InstandsetzungDIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06

Quelle: Normbezeichnungen und Ausgabestände laut Normverzeichnis des VDE Verlags (vde-verlag.de), Abruf 22.09.2026.

Anlagen. DIN VDE 0100-600 ist Teil 6 der Errichtungsreihe und beschreibt die Prüfung nach der Errichtung in den drei Schritten Besichtigen, Erproben und Messen. Gültig ist die Ausgabe 2017-06. Ein Entwurf E DIN VDE 0100-600:2025-12 liegt seit November 2025 vor; die Einspruchsfrist endete am 14.01.2026, eine Neuausgabe wird für 2026 erwartet. Bis zum Weißdruck bleibt 2017-06 maßgebend; was sich ändern soll, steht unter VDE 0100-600 Neuausgabe. Die wiederkehrende Prüfung von Anlagen regelt die Betriebsnorm DIN VDE 0105-100. Die Änderung A1:2017-06 hat den Abschnitt zur wiederkehrenden Prüfung neu gefasst; seit Oktober 2020 gilt dazu eine Berichtigung. Der Entwurf zur 0100-600 sieht vor, dass die wiederkehrende Prüfung in Deutschland vollständig bei der 0105-100 bleibt.

Geräte. Bis 2021 galt für Geräte eine gemeinsame Norm, DIN VDE 0701-0702:2008-06. Sie wurde in zwei europäische Normen aufgeteilt: DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02 für die Prüfung nach Instandsetzung und DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 für die Wiederholungsprüfung. Nach Ablauf der Übergangsfristen ist die alte Norm seit September 2023 vollständig zurückgezogen. Wer im Protokoll noch „VDE 0701-0702“ schreibt, verweist auf eine zurückgezogene Norm; in Vorlagen taucht sie nur noch als Vorgängerin auf. Unterschiede und Grenzwerte: VDE 0701 und 0702. Eine Erstprüfung neuer Geräte durch den Betreiber ist nicht vorgesehen: Der Hersteller prüft nach der Produktnorm, und § 5 Abs. 4 DGUV Vorschrift 3 lässt die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfallen, wenn Hersteller oder Errichter die ordnungsgemäße Beschaffenheit bestätigen. Üblich bleibt eine Sichtprüfung beim Wareneingang und die Aufnahme ins Bestandsverzeichnis.

Die Klammer. DGUV Vorschrift 3 sagt, dass und wann geprüft wird, und verweist in § 5 Abs. 2 auf die elektrotechnischen Regeln. Die VDE-Normen sagen, wie geprüft wird. § 14 BetrSichV verlangt die Aufzeichnung. Für die Organisation im Betrieb gibt es die DGUV Information 203-071 (Ausgabe 01/2020), für die Prüfperson die DGUV Information 203-070, deren aktuelle Fassung die Änderungen aus VDE 0702 übernommen hat (Anpassung Juni 2026).

Wer prüft. Beide Prüfarten setzen eine Elektrofachkraft voraus. Die DGUV Vorschrift 3 erlaubt Prüfungen auch durch elektrotechnisch unterwiesene Personen, wenn sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeiten und geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung stehen; die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung bleibt bei der Elektrofachkraft. Die Betriebssicherheitsverordnung spricht von der zur Prüfung befähigten Person, deren Anforderungen die TRBS 1203 beschreibt. In der Praxis übernimmt ein Elektrobetrieb die Erstprüfung seines eigenen Werks selbst; die Wiederholungsprüfung vergibt der Betreiber an einen Elektrobetrieb oder lässt sie durch eine eigene Elektrofachkraft durchführen. Wer unterschreibt, steht mit Namen im Protokoll, denn § 14 Abs. 7 BetrSichV verlangt Name und Unterschrift der prüfenden Person.

Umfang und Messungen im Vergleich

Alle vier Normen kennen dieselben drei Schritte. Der Unterschied liegt in Blickrichtung und Tiefe: Die Erstprüfung fragt, ob die Anlage richtig gebaut wurde; die Wiederholungsprüfung fragt, ob sie noch in Ordnung ist.

SchrittErstprüfung Anlage (DIN VDE 0100-600)Wiederholungsprüfung Anlage (DIN VDE 0105-100)Wiederholungsprüfung Gerät (DIN EN 50699)
BesichtigenBetriebsmittel passend zu äußeren Einflüssen gewählt, Leiter gekennzeichnet, Schutz gegen direktes Berühren, Brandschutz, Zugänglichkeit, Unterlagen vorhandenBeschädigung, Alterung, Korrosion, nachträgliche Veränderungen, Übereinstimmung mit den Unterlagen, Lesbarkeit der KennzeichnungGehäuse, Anschlussleitung, Stecker, Zugentlastung, Kennzeichnung, Verschmutzung, Eignung für den Einsatzort
ErprobenPrüftaste der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung, Funktion von Schutz-, Melde- und Überwachungseinrichtungen, Not-Aus, Drehrichtungwie Erstprüfung, soweit ohne Demontage möglichFunktionsprüfung des Geräts, Schalter, Anzeigen
MessenDurchgängigkeit von Schutzleiter und Potenzialausgleich, Isolationswiderstand, Schleifen- und Netzimpedanz, Auslösestrom und -zeit der RCD, Drehfeld, Erdungswiderstand bei Bedarfdieselben Größen, Umfang nach Zustand und Gefährdungsbeurteilung; Stichproben an Steckdosen üblich; Isolationsmessung kann unter Voraussetzungen der Norm entfallenSchutzleiterwiderstand (Schutzklasse I), Isolationswiderstand, Schutzleiter- oder Berührungsstrom (direkt, Differenzstrom oder alternative Methode)
ErgebnisNachweis für den Betreiber, Anlage kann in Betrieb gehenZustandsbericht mit Mängelliste und Empfehlung für den nächsten TerminBewertung je Gerät, Prüfplakette, nächste Frist

Quelle: Prüfschritte als Begriffe aus den genannten Normen (Bezug über vde-verlag.de) und DGUV Information 203-070; Grenzwerte mit Fundstellen auf den Vorlagenseiten.

Drei Punkte unterscheiden die Wiederholungsprüfung in der Praxis. Erstens läuft die Anlage. Die Norm lässt zu, dass sie möglichst ohne oder nur mit teilweiser Demontage geprüft wird; Messungen, die eine Abschaltung verlangen, brauchen Absprache mit dem Betreiber. Zweitens ist der Umfang keine feste Liste. Die Elektrofachkraft entscheidet anhand von Zustand, Alter, Nutzung und Vorprotokoll, wie tief gemessen wird; eine Anlage mit auffälligen Befunden bei der Besichtigung bekommt mehr Messpunkte. Drittens endet das Protokoll mit einer Bewertung und einer Empfehlung für die nächste Prüfung, die der Betreiber in seine Gefährdungsbeurteilung übernimmt.

Bei der Erstprüfung gilt das Gegenteil: Jeder Stromkreis wird vollständig erfasst, weil es keinen Vorbefund gibt. Der Entwurf E DIN VDE 0100-600:2025-12 zielt laut Fachpresse auf eine ausführlichere Dokumentation, etwa Einzelmesswerte je Stromkreis, RCD-Auslösewerte und Angaben zum Prüfgerät. Wer Protokolle heute schon so aufbaut, muss nach dem Weißdruck wenig ändern.

Für Geräte ist der Ablauf standardisiert: Besichtigen, dann Messen in fester Reihenfolge, dann Funktionsprüfung, dann Bewertung gegen die Grenzwerte. Welche Messung greift, hängt von Schutzklasse und Aufbau ab; die Reihenfolge und die Werte stehen auf der Seite Prüfprotokoll ortsveränderliche Betriebsmittel.

Das passende Protokoll

Das Protokoll folgt der Norm, nicht dem Auftrag. Ein „Anlagencheck“ nach dem Umzug in ein Bestandsgebäude ist eine Wiederholungsprüfung und gehört auf das Formular zur DIN VDE 0105-100, auch wenn der Kunde ihn als Abnahme bezeichnet. Wird dabei ein Stromkreis neu gelegt, entsteht für diesen Teil zusätzlich ein Erstprüfungsprotokoll. Bei Geräten gibt es für Wiederholungsprüfung und Prüfung nach Instandsetzung eine gemeinsame Vorlage mit Feld für den Anlass, weil Messgrößen und Grenzwerte weitgehend gleich sind und nur die Normbezeichnung wechselt.

Anlagen: Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 und Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100. Geräte: Prüfprotokoll ortsveränderliche Betriebsmittel. Fristen: DGUV V3 Prüffristen.

Häufige Fragen

Ist eine Erweiterung der Anlage eine Erstprüfung?

Ja, für den neuen oder geänderten Teil. Wer Stromkreise ergänzt, eine Verteilung tauscht oder eine Wallbox anschließt, prüft diesen Teil vor der Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600 und dokumentiert ihn in einem Erstprüfungsprotokoll. Die Bestandsanlage wird dort einbezogen, wo der neue Teil auf sie trifft, etwa bei Schutzleiterdurchgängigkeit und Schleifenimpedanz am Einspeisepunkt. Eine vollständige Wiederholungsprüfung der Altanlage löst die Erweiterung nicht aus; sie läuft weiter nach dem Turnus des Betreibers.

Muss bei der Wiederholungsprüfung alles gemessen werden?

Nein, nicht zwingend an jedem Punkt. Die Wiederholungsprüfung ortsfester Anlagen nach DIN VDE 0105-100 beginnt mit der Besichtigung; den Messumfang legt die Elektrofachkraft anhand von Zustand, Alter, Nutzung, Vorprotokoll und der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers fest. Stichproben an Steckdosen sind üblich, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen werden dagegen regelmäßig vollständig gemessen. Auffällige Befunde erweitern den Umfang. Was gemessen wurde und was nicht, gehört mit Begründung ins Protokoll, damit der Umfang später nachvollziehbar ist.

Welches Protokoll nehme ich?

Nach Prüfobjekt und Anlass. Neue oder geänderte Anlage vor Inbetriebnahme: Vorlage Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600. Bestehende Anlage im Turnus: Vorlage Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100. Ortsveränderliche Geräte, ob im Turnus nach DIN EN 50699 (VDE 0702) oder nach einer Instandsetzung nach DIN EN 50678 (VDE 0701): Vorlage ortsveränderliche Betriebsmittel, der Anlass wird im Kopf angekreuzt. Für Serien vieler Geräte eignet sich die Excel-Liste derselben Vorlage.

Gilt das auch für Wallbox und PV?

Ja. Eine Wallbox ist Teil der ortsfesten Anlage: Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 mit den Besonderheiten der DIN VDE 0100-722, danach Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100 in Fristen, die sich nach Nutzung und Umgebung richten. Für Photovoltaikanlagen gilt zusätzlich die Prüfdokumentation nach DIN EN 62446-1 mit DC-Strangmessungen. Beide Fälle haben eigene Vorlagen: Prüfprotokoll Wallbox und Prüfprotokoll PV-Anlage, jeweils mit Erklärung der Abweichungen vom allgemeinen Ablauf.

Quellen

  • § 14 Betriebssicherheitsverordnung (Prüfung von Arbeitsmitteln, Aufzeichnung): gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__14.html, Abruf 22.09.2026
  • DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, § 5 Prüfungen mit Durchführungsanweisung: publikationen.dguv.de, Artikel 1052, Abruf 22.09.2026
  • DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer“, Ausgabe 01/2020: publikationen.dguv.de, Artikel 787, Abruf 22.09.2026
  • DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“: publikationen.dguv.de, Abruf 22.09.2026
  • E DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2025-12, Entwurf, Einspruchsfrist bis 14.01.2026; DIN VDE 0105-100/A1 (VDE 0105-100/A1):2017-06; DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02; DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06: Bezug über den VDE Verlag, Abruf 22.09.2026. Normtexte sind hier nicht wiedergegeben.

Bei Normänderungen Bescheid bekommen

Wenn sich ein Grenzwert, eine Normausgabe oder eine Vorlage ändert, schreiben wir eine kurze E-Mail. Höchstens einmal im Monat, jederzeit abbestellbar, keine Werbung Dritter. Die Vorlagen bleiben ohne Eintragung frei.

Sie erhalten zuerst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink; erst nach dem Klick sind Sie eingetragen. Abmeldung mit einem Klick in jeder E-Mail. Mehr in der Datenschutzerklärung.